Preisstruktur
Berechnung der Therapiepreise für Selbstzahler(insb. für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie deren Beamtinnen und Beamten)
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen liegt in der Praxis Physikalische Therapie ein Preisverzeichnis aus, das Sie jederzeit einsehen können. Anzumerken ist an dieser Stelle nur, dass die Praxis Physikalische Therapie, obwohl die Behandlungstermine für Krankengymnastik etc. generell erheblich länger als die von den Krankenkassen vorgeschriebenen 15 Minuten dauern, die Möglichkeit zur Berechnung des 2,3-fachen-Satzes des Verbandes der Ersatzkassen e.V. vdek nicht ausschöpft.
Privat bzw. Versicherte des öffentlichen Dienstes müssen in der Praxis Physikalische Therapie keine unzumutbaren Eigenbeteiligungen an ihren Behandlungskosten befürchten, da Ihnen lediglich der beihilfefähige Höchstsatz des Jahres 1992 zzgl. eines Aufschlages in Höhe der Kostenentwicklung berechnet wird. Ihr Zuzahlungsanteil bewegt sich etwa in der Größenordnung, welche auch gesetzlich versicherte Patienten für ihre Rezeptgebühren aufzuwenden haben. Für therapiebegleitende Maßnahmen (Fango, Eisbehandlung etc.) berechnen wir keinen Aufschlag auf die Beihilfetarife (von Bund und Ländern).
Für Beamtinnen und Beamte bzw. für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes existieren Verzeichnisse über die beihilfefähigen Höchstbeträge, die jedoch lediglich hinsichtlich des jeweiligen Erstattungsverhältnisses zwischen dem Beihilfeberechtigten und dessen Dienstherrn von Bedeutung sind. Zieht man in Betracht, dass die Beihilfe-Sätze, nachdem sie über mehr als ein Jahrzehnt auf dem Neveau von 1992 eingefroren waren, nicht einmal in der aktuellsten Fassung an die laufende Inflation angepasst wurden, wird offenkundig, welchen Stellenwert diese bei der Ermittlung eines angemessenen Honorars wohl haben können.
Das Preisverzeichnis finden sie im Hauptmenü unter der Rubrik „Preisliste“
Die Honorarrechnung der Praxis Physikalische Therapie orientiert sich nicht nur auf die aktuelle Rechtsprechung, sondern auch auf die erheblich längeren Behandlungszeiten für physiotherapeutische Leistungen. Die Praxis Physikalische Therapie geht davon aus, dass die Krankenversicherung von privat versicherten Patienten diese Leistungen begrüßen. Es werden dadurch Voraussetzungen für eine bestmögliche bzw. optimale Genesung geschaffen. Es sollte schließlich gerade im Interesse der Versicherer sein, dass ihren Kunden jede nur denkbare Therapieoptimierung offensteht, um die Rahmenbedingungen für eine möglichst rasche Wiederherstellung der Gesundheit zu schaffen. Letztlich ist es ja gerade dies, was die Versicherer in ihren vollmundigen Werbeslogans als ihren großen Wettbewerbsvorteil gegenüber der gesetzlichen Pflichtversicherung anpreisen.
An dieser Stelle, wird seitens der Praxis Physikalische Therapie darauf hingewiesen, dass diese Info´s keinerlei Werbebotschaft darstellen soll. Es wird großen Wert auf die Feststellung gelegt, dass alle Kolleginnen und Kollegen, mit denen wir einen freundschaftlichen und kollegialen Umgang pflegen - nach den gleichen therapeutischen Grundsätzen verfahren, wie wir es uns zu eigen gemacht haben!
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